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Kosten, Notarin Sabine Uedelhoven; TroisdorfDie Wahl des richtigen Notars ist keine Kostenfrage. Alle Notare in Deutschland unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen, früher der Kostenordnung (KostO), seit August 2013 dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG). Diese Gesetze bestimmen eindeutig und ohne Spielräume, welche Gebühren jeder Notar erheben darf und muss.

Es ist Notaren gesetzlich verboten, über ihre Gebühren Vereinbarungen zu treffen. Dieselbe Angelegenheit kostet daher bei jedem Notar dasselbe Geld.

Entscheidende Auswahlkriterien für Ihren Notar und Ihre Notarin sind daher die Qualität der Arbeit, der Service, den Ihnen das Büro bietet, und das Vertrauen, das Sie ihm bzw. ihr entgegenbringen.

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